Thomas Schroeter
Business und Privates von Thomas Schroeter
Lottospielen am Geldautomaten - Thomas Schroeter
Das wird ein interessantes Verfahren:
“Die Klägerin beabsichtig, an den Kunden-Service-Terminals der Sparkassen, die dort für Überweisungen, Daueraufträge u. ä. vorgehalten werden, das klassische Lotto 6/49 anzubieten. Derartige Terminals sind ca. 1.200fach in Zweigstellen der Sparkassen in Niedersachsen vorhanden. Die Spieleinsätze sollen unmittelbar vom Konto abgebucht werden, das Angebot soll daher nur für Kunden der Sparkassen […]
Das wird ein interessantes Verfahren:
“Die Klägerin beabsichtig, an den Kunden-Service-Terminals der Sparkassen, die dort für Überweisungen, Daueraufträge u. ä. vorgehalten werden, das klassische Lotto 6/49 anzubieten. Derartige Terminals sind ca. 1.200fach in Zweigstellen der Sparkassen in Niedersachsen vorhanden. Die Spieleinsätze sollen unmittelbar vom Konto abgebucht werden, das Angebot soll daher nur für Kunden der Sparkassen und der Nord LB bestehen. Zunächst beabsichtigt die Klägerin einen Probelauf in einigen ausgewählten Sparkassen, bei Erfolg soll die Einführung landesweit beginnen.
Das Land hat dies untersagt und die Verfügung mit Sofortvollzug versehen. Nach dem Urteil des BVerfG zu den Sportwetten sei eine Ausweitung des Glücksspielangebots bis zur Regelung in dem geplanten Glücksspiel-Staatsvertrag nicht zulässig.”
(Pressemitteilung des VG Hannover v. 27.07.2007)
Am 15.08.07 in Recht der Neuen Medien veröffentlicht. RSS Feed für Kommentare. Du kannst hier kommentieren oder per Trackback von Deinem Blog .
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